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Liefer- und Geschäftsbedingungen für Lieferung von
Bildmaterial zur Vergabe von Nutzungsrechten der Bildagentur CHROMORANGE (nachfolgend CHROMORANGE genannt) |
| I. |
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Allgemeines |
| 1. |
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Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten
durch CHROMORANGE erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. |
| 2. |
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Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur bei
schriftlicher Bestätigung durch CHROMORANGE. |
| 3. |
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CHROMORANGE haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung von CHROMORANGE beschränkt sich im übrigen auf grobe Fahrlässigkeit
und Vorsatz. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Erfüllungsgehilfen. Vorgenannte Haftungsbeschränkungen und
Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
CHROMORANGE haftet auch nicht für Schreibfehler oder eine fehlerhafte Bildbeschriftung. |
| 4. |
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Der Kunde hat bei der Bestellung von "Lizenzpflichtigen Bildern"
die Art und den Umfang der Nutzung der Bilder anzugeben, im Falle der Werbung auch das Produkt.
Die Nutzung der Bilder muss dem bei der Bestellung angegebenen Umfang und Zweck entsprechen.
Wenn die Angaben des Kunden nicht der tatsächlichen Nutzungsart entsprechen oder die tatsächliche
Nutzung nicht mit den Angaben des Kunden übereinstimmt, so entfällt das
Einverständnis von CHROMORANGE für alle Nutzungen. |
| 5. |
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"Lizenzfreie Bilder" dürfen nicht zur Herstellung von Produkten zum
Wiederverkauf verwendet werden, bei denen der Wert des Produktes dem Wert des Bildmaterials übersteigert
(z.B. Postkarten, Poster). |
| 6. |
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"Layout-Bilder" von der Website von CHROMORANGE dürfen
grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. |
| 7. |
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Bei digitalem Bildmaterial sind die elektronischen Bilddaten bei Wegfall
von Nutzungsrechten unverzüglich vollständig zu löschen. |
| 8. |
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Unser Bildangebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Anwender. |
| II. |
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Honorar |
| 1. |
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Die Benutzung des Bildmaterials von CHROMORANGE durch den Kunden ist
honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte
Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen und Kundenpräsentationen sowie bei
Verwendung von Bilddetails als Bestandteil eines neuen Bildes. |
| 2. |
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Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium,
Art und Umfang der Nutzung. Sollten die Honorarsätze von CHROMORANGE keine Regelung enthalten, so gelten als
Bezugsgröße die "Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) - Übersicht der marktüblichen
Vergütungen für Bildnutzungsrechte" in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für die
zugrunde liegende Nutzung. |
| 3. |
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Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen
verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe. |
| 4. |
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Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen
Zweck und Umfang. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf der Zustimmung von CHROMORANGE. |
| 5. |
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Die Abbildung eines bebilderten Objekts (wie z. B. eine CD-Hülle, ein
Prospekt etc.) in einem anderen Medium, gilt als neue Nutzung für die die Zustimmung von CHROMORANGE sowie eine
gesonderte Honorierung erforderlich sind. Diese Erfordernisse sind unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten
für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang.
Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Kunde hat CHROMORANGE über den neuen Verwendungszweck zu
informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung erteilen zu lassen. |
| 6. |
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Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des jeweiligen Grundhonorars. |
| 7. |
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Die Zahlungspflicht des Kunden tritt unabhängig davon ein, ob er das
bestellte Material nutzt. |
| 8. |
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Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer und der
Bildnummer (Bildleitzahl) geleistet werden. Ohne diese Angaben kann eine zusätzliche Aufwandsentschädigung geltend
gemacht werden, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richten kann. Außerdem ist bei der Abrechnung
genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. |
| III. |
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Bearbeitung, Haftung |
| 1. |
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Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes (Fotos) durch
Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist unzulässig. Ausnahmen bedürfen
einer gesonderten Vereinbarung.
Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen/Veränderungen in Bild und Wort sowie
Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig. |
| 2. |
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Soweit nicht in der Bildüberschrift durch den Zusatz MR, (MR), PR,
(PR) oder (Werbefreigabe) gekennzeichnet, besteht für Bilder auf denen Menschen, Kunstwerke, geschützte
Kennzeichen oder ähnliches abgebildet sind, keine Werbefreigabe. Der Kunde ist verpflichtet, vor der werblichen
Veröffentlichung des Bildes von der abgebildeten Person bzw. vom Berechtigten im Hinblick auf das abgebildete
Motiv eine Werbefreigabe einzuholen. Redaktionelle Bilder (Editorial ED) sind nicht kommerziell oder werblich verwendbar.
Der Kunde stellt CHROMORANGE von jeder Haftung frei, insbesondere gegenüber den abgebildeten Person(en) oder
den Inhabern von Schutzrechten etc., wenn Bildmaterial für Werbung benutzt wird,
das dafür nicht freigegeben ist. |
| 3. |
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Der Kunde stellt CHROMORANGE von jeder Haftung gegenüber Dritten frei,
die sich aus der Nutzung des Materials ergeben, sofern durch die Nutzung Personen herabgewürdigt oder in sonstiger
Weise in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden. |
| 4. |
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Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten
oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia Duplizierungen und die
Fertigung von Negativen, Reproduktionen und Ver-größerungen für Archivzwecke des Kunden sowie die Speicherung
elektronischer Bilddaten und/oder die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen der
Zustimmung von CHROMORANGE. Der Kunde ist verpflichtet, Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ggf.
dennoch dupliziert, Bilddaten gespeichert oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat. |
| 5. |
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Der Kunden ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen
Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine
abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und/oder Text haftet der Kunde. Der Kunde stellt CHROMORANGE
diesbezüglich von jeder Haftung gegenüber Dritten frei. |
| 6. |
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Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur
mit deren Namen und nur redaktionell erfolgen; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der
Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz (KUG) sind vom Kunden zu beachten. |
| 7. |
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CHROMORANGE behält sich die weitere Verwertung des gelieferten Materials
vor, es sei denn, dem Kunden werden ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt. |
| 8. |
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CHROMORANGE haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit der
Bildunterschriften, Texte und Verschlagwortung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. |
| IV. |
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Urheberrechtshinweis |
| 1. |
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Bei Nutzung von lizenzplichtigen Bildmaterials sind sowohl ein Urhebervermerk auf den
Bildautoren wie auch ein Hinweis auf CHROMORANGE anzubringen, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der
Zuordnung zum jeweiligen Bild besteht. Der Urhebervermerk hat in der Form "CHROMORANGE" zu erfolgen und soweit angegenen mit dem
Namen des jeweiligen Fotografen.
Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so fällt ein Zuschlag in Höhe von ggf. jeweils 100 % zum
jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten an. Der Urhebervermerk bei lizenfreien Bildmaterial entfällt.
Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen
Bild vornehmen lässt. Der Kunden hat CHROMORANGE von aus der Unterlassung der Urheber- und Agenturvermerke
resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
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| 2. |
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Nummer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in
Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. |
| V. |
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Vertragsstrafe |
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Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres
Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte, unberechtigter Fertigung von
Diaduplikaten und Negativen, Reproduktionen und Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler
Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen Bildinhalte für Archivzwecke des Kunden
sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall, dass der Kunde eine nach diesem Vertrag vorzunehmende
Löschung von Daten unterlassen hat, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR vereinbart. |
| VI. |
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Gerichtsstand, Sonstiges |
| 1. |
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese
Vollkaufleute sind, ausschließlich der Sitz von CHROMORANGE in Rosenheim. |
| 2. |
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Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart. |
| 3. |
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Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen
nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. |